Die Vorschläge der Rentenkommision: Was mit „Schwedenrente“ und „Erwerbstätigenversicherung“ auf uns zukommt!
26.06.2026 | tl;dr Die Rentenkommision bringt 33 Vorschläge zur Reform der Rentenversicherung ein. Unter anderem heiße Themen wie „Schwedenrente“ und „Erwerbstätigenversicherung“. Pflichtlektüre.
Altersversorgung. Mitte 2026 ein heißes Thema.
Wir schreiben das Jahr 2026. Im Juni. Nicht nur das Wetter ist mit weit über 30° auf der heißen Seite, auch rund um das Thema Altersversorgung geht es heiß her. Nachdem das Altersvorsorgedepot verkündet wurde, das die Gemüter spaltet, hat die Rentenkommision jetzt 33 Vorschläge zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung unterbreitet.
Von Seiten Regierungs-Koalitionäre wurde umgehend versichert, dass diese 1:1 umgesetzt werden sollen. Take it with a grain of salt – solche Aussagen sind nicht zwingend bindend, denn es braucht immer noch ein parlamentarisches Verfahren. Meistens wird während dieses Verfahrens hier und da noch „nachgearbeitet“.
Gute Ansätze zur Reform der Altersversorgung?
33 Vorschläge sind eine Menge und besonders interessant an diesen Vorschlägen ist, dass diese nicht nur relativ grundlegende Änderungen vorsehen, sondern einige durchaus sinnvoll erscheinen.
Die 33 Vorschläge kannst du im Wortlaut hier nachlesen!
Verpflichtende 1% Einzahlung und Selbständige stocken auf 2% auf: „Schwedenrente“
Nicht nur für uns bei Projekt Vorsorge interessant, sondern in den letzten Tagen auch medial stark begleitet: das Thema „Schwedenrente„. Was versteckt sich dahinter?
- Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen je 1% in einen Fonds ein
- Selbständige könnten ergänzend 2% einzahlen
Der entsprechende Fonds könnte der Staatsfonds „KENFO“ sein. Rund 24 Mrd. Euro schwer beschreibt sich dieser Fonds auf der zugehörigen Website wie folgt:
Der KENFO ist eine öffentlich-rechtliche Stiftung, die durch Gesetz gegründet wurde, um die Finanzierung der Zwischen- und Endlagerung radioaktiver Abfälle aus der gewerblichen Nutzung der Kernenergie zur Erzeugung von Elektrizität in Deutschland sicherzustellen.
Jubel? Vielleicht, denn damit dürften sich durchaus interessante Renditen erzielen lassen, oder? Ein genauer Blick hilft bei der Einschätzung:
- die frühesten Rentenjahrgänge dürften etwa ab 2040 davon profitieren.
- ein Durschnittsverdienender (3600€ / Monat) würde damit nach 30 Jahren bei etwa 72€ pro Monat (2% vom Brutto) bei 6% inflationsbereinigter Rendite etwa 230€ Zusatzrente erhalten.
Hm, davon gehen dann unter Umständen noch Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Steuer ab – selbst so optimistisch gerechnet ist das eher überschaubar.
Und es gibt noch weitere Aspekte, die man hier im Kopf behalten sollte:
- die 2% summieren sich zum bisherigen Rentenbeitrag on top (eine klare Abweichung vom Vorbild Schweden),
- die Gesamtaufwendungen damit auf rund 20% vom Bruttolohn steigen und
90% der Beiträge dann ein nach wie vor nicht tragfähiges Rentensystem subventionieren, dem die Demographie in Deutschland nach und nach den Rest gibt.
„Schwedenrente“ als echte Kapitalrente?
Hier liegt uns jetzt schon fast der Begriff „Mogelpackung“ auf der Zunge. Denn noch etwas lässt uns stutzig werden: diese 2% werden zwar als Kapitalrente bezeichnet, allerdings ausdrücklich als Teil der Sozialversicherung. Also in Staatshand. Ob eine kommende Regierung später das Geld nicht doch für etwas anderes brauchen könnte, ist unklar aber nicht unwahrscheinlich. Es ist kurios, dass diese Kapitalrente schon fast als kleines Wunder glorifiziert wird obwohl das Geld der Beitragszahlenden in ein Umlagesystem gesteckt wird, das durch Leistungsversprechen wie die „Haltelinien“ wieder komplexer wird. Diese müssen vermutlich auch wiederum aus Steuergeldern finanziert werden.
PS: Auch das ein Aspekt, den es beim Vorbild Schweden nicht gibt.
„Schwedenrente: ein staatlich verwaltetes Homöopathikum, das die Schwächen des demografischen Umlagesystems kaschieren soll.“
Dr. Christian Geier
Die Rolle der selbständig arbeitenden Menschen
Natürlich sind auch selbständig arbeitende Menschen, Beamte, AYG-Vorstände und Abgeordnete in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen – so der Vorschlag.
Dem Autor erschließt sich der gesamtwirtschafliche Sinn nicht, denn aus den neuen Beitragszahlenden werden ja später auch Rentenempfängerinnen und Rentenempfänger, oder…oder? Es gibt ein stichhaltiges Argument für diesen Vorschlag: nach wie vor sorgen viele (Solo-)Selbständige nicht für Ruhestand und Alter vor. Also liegt die Idee, das verpflichtend einzuführen auf der Hand.
…welche Selbständigen genau?
Laut Vorschlag der Rentenkommission sollen künftig auch Selbständige, Beamte, AYG-Vorstände und Abgeordnete in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Was das gesamtwirtschaftlich bringen soll, erschließt sich erst einmal gar nicht. Denn die neuen Beitragszahler sind ja später auch Rentenempfänger. Das einzige stichhaltige Argument dafür ist, dass viele (Solo-)Selbständige heutzutage gar nichts fürs Alter machen und deswegen jetzt dazu verpflichtet werden sollen.
Aber von welchen Selbständigen reden wir überhaupt?
Schauen wir uns die Originalpassage an:
Die Kommission sieht eine Erwerbstätigenversicherung, in die neben abhängig Beschäftigten auch Selbständige, Beamte, Abgeordnete und Vorstände von Aktiengesellschaften einbezogen sind, als Idealbild der Alterssicherung an. (Empfehlung 21)
Die Kommission empfiehlt, künftig alle nicht obligatorisch abgesicherten Selbständigen, die ihre Tätigkeit ab einem Stichtag neu aufnehmen, verpflichtend und ohne Opt-out in die GRV einzubeziehen. Die Versicherungspflicht sollte auch alle Personen umfassen, die bereits jetzt eine selbständige Beschäftigung ausüben. Ihnen soll jedoch ein voraussetzungsloses Herausoptieren ermöglicht werden. (Empfehlung 22)
That’s all. Bis auf den letzten Satz, der de facto alle heute schon Selbständigen von der Zwangsverbeitragung ausschließt, lässt das mehr Fragen offen, als Antworten drinstecken:
Aspekt: Beitragshöhe in der gesetzlichen Rentenversicherung?
- Voller Beitrag (~18,6 %)?
- reduzierte Einstiegsmodelle?
- Mindestbeiträge?
Aspekt: Übergangsregelungen?
- Bestandsschutz?
- Altersabhängige Einstiegslösungen?
Beitragsbemessung bei schwankenden Einkommen?
- Durchschnitt?
- Mindestbeiträge?
- Nachveranlagung?
Behandlung bestehender Vorsorge?
- ETFs
- Immobilien
und vor allem Basisrenten! Das wäre dann doch ein starkes Stück, wenn basisrenten nicht als gleichwertige gleichwertige Versorgung angesehen würden, zumal Versorgungswerk-Mitgliedern deren Zahlungen in die 1. Schicht schon implizit anerkannt werden, da die Vorschläge sich ja nur auf die Deutsche Rentenversicherung beziehen.
Hier bestehen so viel politischer Verhandlungsspielraum und so viele Fragezeichen, dass man darüber keine seriösen Aussagen treffen kann. Mutmaßung: eine bestehende Basisrente könnte vor einer verpflichtenden Aufnahme in das DRV-System schützen.
Eine Festsstellung muss trotz des frühen Standes erlaubt sein: für die betroffenen Personengruppen würde das den massiven Entzug von Freiheitsgraden bedeuten.
Über den Daumen: „Schwedenrente“ und Erwerbstätigenversicherung
Vorsicht: die Zusammenfassung ist meine subjektive Meinung, die ich hier aber nicht hinter dem Berg halten will:
- Schwedenrente: ein staatlich verwaltetes Homöopathikum, das die Schwächen des demografischen Umlagesystems kaschieren soll. Man könnte es Schweden nicht verdenken, wenn man sich dort gründlich ärgern würde. Diese deutschen Ansätze und das, was tatsächlich und in weiten Teilen eine völlig anders gestaltete Errungeschaft Schwedens ist, sollten nicht aufs gleiche Treppchen gestellt werden.
- Erwerbstätigenversicherung: ein politisch gewolltes Zeichen, um der gesetzlichen Rentenversicherung ein solidarischeres Antlitz zu verleihen mit guten Chancen im politischen Willensbildungsprozess verwässert zu werden.
Immerhin ein Gutes hat das Ganze: Das Thema ist wieder präsent und weckt vielleicht auch den ein oder anderen selbständig arbeitenden Menschen auf. Denn selbst allen, die bisher die Augen vor diesem Thema verschlossen haben, sollte spätestens jetzt bewusst werden: ohne zusätzliche Anstrengung wirds nicht gehen. Die Fragen, die dann bleiben sind: Wie? Wie viel? Wohin?
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Über den Autor:
Dr. Christian Geier
Seit vielen Jahren im Finanzwesen zuhause. Unabhängigkeit und höchste Beratungsqualität sind die Grundlage für seine zufriedenen Kunden.
Qualifikation: Finanzfachwirt | Master of Commerce & Arts | ph.D. Business Economics
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