Rentenversicherungspflicht, Selbständige, Realität

Die Renten­ver­sicherungs­pflicht kommt!
Echt jetzt.

12.12.2021 | tl;dr Für Neu-Selbständige kommt die Rentenversicherungspflicht mit Opt-Out. Für alle, die schon Selbständig sind ändert sich nichts. Trotzdem sollten sich beide Gruppen über ihre finanzielle Vorsorge im Rentenalter Gedanken machen.

Koalitionsvertrag. Ein Stück Papier.

Da sieht man es wieder: ein Koalitionsvertrag ist am Ende eben doch nur ein Stück (bedrucktes) Papier. Obwohl sich die inzwischen abgewählte Große Koalition fest vorgenommen hatte, eine Rentenversicherungspflicht für Selbständige einzuführen, ist daraus bis auf ein paar vorbereitende Maßnahmen – wenn diese auch mit Sicherheit einen Haufen Geld gekostet haben – und einigen einsilbigen Verlautbarungen nichts geworden.

Damit hat Arbeitsminister Hubertus Heil meiner Meinung nach seinen Nimbus verloren, ein Minister zu sein, der angekündigte Maßnahmen auch in die Tat umsetzt.

Was es bedeutet, dass Hr. Heil sein Amt in der Ampel weiterführt, muss jede/r für sich selbst entscheiden.

Auf jeden Fall ist im neuen Koalitionsvertrag das Thema erneut prominent aufgeführt und die drei Regierungsparteien sind sich recht einig, was das Ziel angeht.

Zwischen SPD, Grünen und FDP

SPD und Grüne hätten sich vermutlich mehr gewünscht, aber die FDP hat sich einem zu radikalen Umbau des bestehenden Systems verwehrt. Aber machen wir es konkret.

Der Wortlaut aus dem Koalitionsvertrag 2021 „Mehr Fortschritt wagen“ liest sich wie folgt:

„Wir entlasten Selbstständige dadurch, dass Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung oberhalb der Minijobgrenze nur noch strikt einkommensbezogen erhoben werden. Wir werden für alle neuen Selbstständigen, die keinem obligatorischen Alterssicherungssystem unterliegen, eine Pflicht zur Altersvorsorge mit Wahlfreiheit einführen. Selbstständige sind in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert, sofern sie nicht im Rahmen eines einfachen und unbürokratischen Opt-Outs ein privates Vorsorgeprodukt wählen. Dieses muss insolvenz- und pfändungssicher sein und zu einer Absicherung oberhalb des Grundsicherungsniveaus führen. Bei jeder Gründung gilt jeweils eine Karenzzeit von zwei Jahren. Die geförderte zusätzliche private Altersvorsorge steht allen Erwerbstätigen offen.“

Ein genauer Blick auf die Pflicht zur Rentenversicherung

Was vermutlich erst auf den zweiten Blick auffällt: Es ist nicht mehr von allen Selbständigen die Rede, sondern nur von denen, die sich in Zukunft selbständig machen.

Das schafft erst einmal Planungssicherheit für alle, die jetzt schon diesen Erwerbsstatus haben. Diese hatten nämlich Respekt davor, plötzlich hunderte Euros pro Monat zusätzlich verpflichtend abdrücken zu müssen – zu Recht.

Es wäre natürlich auch bürokratisch um ein Vielfaches aufwändiger gewesen, ein neues System flächendeckend einzuführen, das alle Ausnahmen abdeckt, die in einer solchen Konstellation denkbar gewesen wären.

Vermutlich geht es zu guter Letzt auch einfach um den Vertrauensschutz – auch Selbständige müssen sich auf eine einmal getroffene Lebensentscheidung verlassen können.

Rentenversicherungspflicht für neue Selbständige, Koalitionsvertrag 2021
Die Renten­ver­sicherungs­pflicht kommt – wenn auch nur für die, die sich in Zukunft selbständig machen. Für alle, die bereits selbständig sind, ändert sich in Bezug auf die Rentenversicherung nichts.

Was Selbständige nach wie vor falsch machen…

Klar, nach wie vor ist die Zahl der Selbständigen, die viel zu wenig dafür tun, sich den Lebensstandard im Alter zu erhalten, groß.

Einige können sich finanziell nicht mehr leisten, da hilft auch eine Pflichtabgabe nicht weiter. Viele aber können schlicht und einfach noch nicht mehr, weil ein Selbständigen-Leben bezüglich des Einkommens nicht so linear verläuft wie die meisten Angestelltenkarrieren.

Viele UnternehmerInnen kommen erst im Alter ab 40 oder gar 50 Jahren zu Geld. Dann aber oft zu so viel, dass sich lebenslange, finanzielle Freiheit zwangsläufig ergibt.

Ist die 2-Jahres Grenze sinnvoll?

So gesehen ist die 2-Jahres-Grenze ein sinnvoller Ansatz, aber eben doch willkürlich und wird einem individuellen Lebenslauf nicht gerecht werden. Auf der anderen Seite weiß künftig zumindest jede/r ExistenzgründerIn, was an der Stelle „Altersversorgung“ im Businessplan einzutragen ist.

Der FDP-Aspekt in der Rentenversicherungspflicht

Dass es einen Opt-Out aus dem gesetzlichen System geben wird, darf der FDP zugeschrieben werden. Das Ergebnis kann letztlich nur auf eine Basis-Rente hinauslaufen, so dass Neu-Selbständige fortan die Wahl haben: Umlage- oder Kapitaldeckungs-System. Vielleicht sogar – und das wäre wirklich eine gute Idee – einer Kombination aus beiden.

Denn beide haben ihre Vorzüge, die die Nachteile des anderen jeweils ausgleichen. Dazu gerne mehr an dieser Stelle, wenn es soweit ist.

Mein Tipp: nur weil es keine Verpflichtung gibt, bedeutet das nicht, dass man sich keine Gedanken um den finanziellen Status in der Zukunft machen sollte…

Christian Geier, Autor auf Projekt Vorsorge, FP Finanzpartner Straubing

Von der Renten­ver­sicherungs­pflicht zur Krankenversicherung

An dieser Stelle will ich deutlich auf den ersten Satz aus dem Passus im Koalitionsvertrag hinweisen, der sich mit der Krankenversicherung beschäftigt.

Hier in Zukunft die Beiträge einkommensbezogen zu erheben ist logisch und gut für alle, die das betrifft. Aber teuer ist es natürlich auch. Zumal wir von einem eh schon chronisch unterfinanzierten System sprechen. Das redet natürlich der Privaten Krankenversicherung das Wort. Das ist aber wieder eine ganz eigene, mehrere Abende füllende Diskussion.

Zeit zu handeln?

Müssen die Selbständigen von heute also jetzt handeln? Wenn man nur die kommende Rentenversicherungspflicht an sich betrachtet: nein.

Wenn es um die Planung geht, wie das Leben finanziell ausgeht: ganz sicher.

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Dr. Christian Geier, Spezialist und Autor bei Projekt Vorsorge

Über den Autor:

Dr. Christian Geier

Seit vielen Jahren im Finanzwesen zuhause. Unabhängigkeit und höchste Beratungsqualität sind die Grundlage für seine zufriedenen Kunden.

Qualifikation: Finanzfachwirt | Master of Commerce & Arts | ph.D. Business Economics

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1 Kommentar

  1. Nina Hayder

    Gut zu wissen, dass die Renten­ver­sicherungs­pflicht kommt. Daher kümmere ich mich auch um alternative Anlageformen für die Rente. So kann ich beruhigter in die Zukunft schauen.

    Antworten

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