Du sollst in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen - oder doch nicht?

Du sollst freiwillig in die gesetzliche Renten­ver­sicherung einzahlen… Oder doch nicht?

01.09.2020 | tl;dr Die gesetzliche Rentenversicherung hat viele Vorteile – und als Selbständiger kann man sich sogar pflichtversichern lassen. Aber ist alles Gold was glänzt? Dr. Christian Geier mit seinem Fazit zur Frage: „Du sollst doch in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen – oder doch nicht?“

„Die Rente ist sicher“

Die gesetzliche Rentenversicherung hat nicht überall einen guten Ruf. Immer wieder macht sich einer lustig über den Satz des damaligen Arbeitsministers:

„Die Rente ist sicher.“ – Norbert Blüm, 1986

1986 war das und wir sagen: „Blüm hatte recht.“

Die gesetzliche Rentenversicherung als Konstrukt steht bombenfest. Die Höhe der Rente ist ein anderes Thema. Die demographische Entwicklung der Bundesrepublik wird unweigerlich Folgen für alle haben, die aktuell 60 Jahre und jünger sind.

Und auch Corona wird schon sehr bald Spuren bei den Rentnern hinterlassen. Rentensteigerungen sind nicht wahrscheinlicher geworden, eine höhere Inflation aber schon. Eine ungute Kombination.

Was die Politik uns zur gesetzlichen Rente sagt

Dennoch gibt es immer wieder stimmen aus Richtung der Politik und vor allem von Verbraucherschützern, die zu freiwilligen Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung raten.

Und rein von den Zahlen her, hat das etwas für sich. Ein nicht pflichtversicherter Selbständiger kann zwischen 1004,40 € und 15.400 € im Jahr an die Deutsche Rentenversicherung überweisen.

Für zum Beispiel 1200 € p.a., also 100 € im Monat, gibt es dafür aktuell etwas mehr als 5 € zusätzliche monatliche Rente (genauer: Regelrente – für alle ab 1964 geborenen ist das mit Alter 67).

Lebenslang! Das ist richtig gut. Zumal sich die Einzahlungen ja noch als Altersvorsorgeaufwendungen von der Steuer abziehen lassen. Ein Spitzenverdiener bekommt von den 1200 € fast 500 € wieder zurück.

Jawohl, die Rentenzahlung muss später wieder versteuert werden. Wer aber jetzt auch noch privat krankenversichert ist, spart sich später den Krankenversicherungsbeitrag und macht insgesamt ein richtig gutes Geschäft.

Hinterbliebenenschutz ist auch dabei und wenn es ums Auszahlen geht, kann man mit Teilrenten anfangen, also einen Übergang zur Vollrente gestalten. Maximal kann man mit 15.400,80 € im Jahr fast 70 € monatliche Zusatzrente erreichen. Der Spitzenverdiener bekommt davon über 6000 € wieder zurück über die Steuererklärung.

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Pflichtversicherung für Selbständige?

Wer das als Selbständiger bis hierher gut findet, der kann sich in den ersten fünf Jahren seiner Selbständigkeit sogar auf Antrag pflichtversichern lassen. Dann kommt noch ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente dazu, man darf zusätzlich noch unmittelbar riestern und die Grundrente, falls notwendig, in Anspruch nehmen. Allerdings ist man dann auch mit Haut und Haaren dabei, ein Zurück gibt es nicht, auch keine Beitragspausen.

Oder vielleicht doch nicht?

Das also vielleicht doch nicht? Das wird aber Realität für alle Selbständigen werden, wenn die Rentenversicherungspflicht gemäß Koalitionsvertrag eingeführt wird. Befürworter betonen in dem Zusammenhang noch zwei Dinge:

  1. Die kostenlose Beratung der deutschen Rentenversicherung.
  2. Den Inflationsschutz, weil sich sowohl Beiträge, wie auch als auch die spätere Rente an der Lohnentwicklung.

Ein paar Anmerkungen

Zu 1. Da wird sicher zur gesetzlichen Rente sehr fundiert beraten. Aber kaum jemand wird seine Altersversorgung nur auf das staatliche System stützen. Sondern hoffentlich auch auf Immobilien, Aktien-(Fonds), Edelmetalle vielleicht oder die betriebliche Rente. Dafür braucht es einen professionellen, ganzheitlich agierenden Berater. Es baut ja auch kaum jemand sein Haus komplett mit eigenen Händen, ohne Handwerker geht es nicht.

Zu 2. Wie oben schon skizziert, ist nicht davon auszugehen, dass ein Jahr mit millionenfacher Kurzarbeit und noch mehr Geld für die Kapitalmärkte zu steigenden Realrenten führt.

Außerdem musst Du Dir immer vergegenwärtigen, dass die Rentenkasse nicht von Dir verwahrt wird, sondern von der Politik. Wir gehen davon aus, dass damit kein Unfug gemacht wird. Aber weiß man’s für alle Zeit?

Und noch ein letztes. Stößt Dir etwas zu, dann werden Einkünfte Deines Partners oder Deiner Kinder auf die gesetzliche Hinterbliebenenrente angerechnet. Eine komplette Vererbbarkeit der Ansprüche gibt es nicht.

Unser Fazit

Wir sehen das so, dass freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung in die Überlegungen zur Gestaltung der Altersversorgung miteinbezogen werden müssen  – genau wie alle anderen Möglichkeiten auch. Also ab zum Projekt-Vorsorge-Rentencheck!

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Über den Autor:

Dr. Christian Geier

Seit vielen Jahren im Finanzwesen zuhause. Unabhängigkeit und höchste Beratungsqualität sind die Grundlage für meine zufriedenen Kunden.

Qualifikation: Finanzfachwirt | Master of Commerce & Arts | PH.D. Business Economics

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