Selbständige und die betriebliche Altersvorsorge.
2 Möglichkeiten, die uns bleiben…
30.06.2020 | tl;dr Lorenz Scherer mit einem fachlich-sachlichen Überblick über die zwei Möglichkeiten, die Selbständigen für die Altersvorsorge bleiben. Nummer 1: ohne staatlicher Unterstützung und Nummer 2: mit staatlicher Unterstützung. Lorenz schlägt als Instrument der 1. Wahl die Basisrente vor.
Die Grundlage der betrieblichen Altersvorsorge (bAV)
Der Gesetzgeber hat sich für Arbeitnehmer eingesetzt, und er tut dies im §1a (1) BetrAVG recht deutlich:
Der Arbeitnehmer kann vom Arbeitgeber verlangen, dass von seinen künftigen Entgeltansprüchen bis zu 4 vom Hundert der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung durch Entgeltumwandlung für seine betriebliche Altersversorgung verwendet werden. Die Durchführung des Anspruchs des Arbeitnehmers wird durch Vereinbarung geregelt. Ist der Arbeitgeber zu einer Durchführung über einen Pensionsfonds oder eine Pensionskasse (§ 1b Abs. 3) oder über eine Versorgungseinrichtung nach § 22 bereit, ist die betriebliche Altersversorgung dort durchzuführen; andernfalls kann der Arbeitnehmer verlangen, dass der Arbeitgeber für ihn eine Direktversicherung (§ 1b Abs. 2) abschließt. Soweit der Anspruch geltend gemacht wird, muss der Arbeitnehmer jährlich einen Betrag in Höhe von mindestens einem Hundertsechzigstel der Bezugsgröße nach § 18 Abs. 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch für seine betriebliche Altersversorgung verwenden. Soweit der Arbeitnehmer Teile seines regelmäßigen Entgelts für betriebliche Altersversorgung verwendet, kann der Arbeitgeber verlangen, dass während eines laufenden Kalenderjahres gleich bleibende monatliche Beträge verwendet werden.
(Quelle: Gesetze im Internet, BetrAVG)
Auch der Selbständige, der in seiner GmbH als angestellter Geschäftsführer tätig ist, kann die betriebliche Altersversorgung sowohl in Form der Gehaltsumwandlung als auch in der Form der arbeitgeberfinanzierten Versorgung nutzen.
Da der Selbständige kein Arbeitnehmer ist, gibt es für ihn keine Möglichkeit zur Nutzung der betrieblichen Altersversorgung. Weder durch Gehaltsumwandlung (da es kein Gehalt gibt) noch durch eine firmenfinanzierte Variante (da der Selbständige die Firma verkörpert und nicht für sich eine Vorsorge einrichten kann).
Welche Möglichkeiten gibt es für Selbständige dann noch?
Im Prinzip bleiben dem Selbständigen zwei Möglichkeiten, für sein Alter vorzusorgen, die ich dir kurz vorstellen möchte:
Erstens: die private Vorsorge
Die private Vorsorge kann durch die unterschiedlichsten Möglichkeiten realisiert werden.
An der Stelle sei beispielhaft erwähnt, dass dafür die Schaffung von Immobilienvermögen, der Aufbau von Vermögen auf Basis von Investmentanteilen oder entsprechende Rentenversicherungen in Frage kommen.
Aus dem Erwerb einer oder mehrerer Immobilien entstehen Zuflüsse durch Mieteinnahmen. Bei Investmentvermögen entstehen Zuflüsse aus Dividenden. Und bei einer Rentenversicherung erfolgen Zuflüsse durch lebenslange Rentenzahlungen.
Zudem kann bei höherem Kapitalbedarf im Alter eine Immobilie verkauft werden. Analog dazu kann bei einem Investmentvermögen eine Realisierung – auch teilweise – durchgeführt werden.
Wesentliches Kennzeichen der privaten Vorsorge ist, dass der Aufbau der Versorgung immer zu 100% aus bereits versteuerten Geld realisiert wird.
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Zweitens: die Vorsorge mit staatlicher Unsterstützung
Die Rente mit staatlicher Unterstützung, 2005 eingeführt, heißt Basisrente und wird umgangssprachlich als Rürup-Rente nach dem Ökonomen Bert Rürup bezeichnet.
Grund für die Einführung durch den Gesetzgeber war das Bewusstsein, dass die gesetzliche Rentenversicherung im Alter nicht mehr ausreicht. Ein weiterer Grund war unter anderem, dass es bis dahin für Selbständige und Freiberufler keinerlei Möglichkeiten der Altersversorgung gab, die staatlich gefördert wurde.
Natürlich können auch Angestellte die lukrative Möglichkeit der Altersvorsorge nutzen.
Die Basisrente schaffe eine staatlich geförderte Altersversorgung, welche durch die steuerliche Absetzbarkeit ihrer Beiträge, insbesondere für Selbständige und Freiberufler, aber auch für Angestellte, interessant ist.
Trotz der staatlichen Förderung handelt es sich um eine komplett kapitalgedeckte Rente, die nichts mit dem umlagefinanzierten System der gesetzlichen Rente zu tun hat.
Damit ist die Basisrente das Instrument der ersten Wahl für Selbständige, um mit Hilfe des Staates einen Rentenbaustein, evtl. mit und neben den privaten Möglichkeiten, aufzubauen.
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Über den Autor:
Lorenz Scherer
Qualifikation: Generationenberater | Fachberater betriebliche Versorgungssysteme
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